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Aufnahme der Trauerhalle des Alten Friedhofs auf die Prioritätenliste

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2797 entstanden aus Vorlage: OF 143/13 vom 01.02.2018

Betreff: Aufnahme der Trauerhalle des Alten Friedhofs auf die Prioritätenliste Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Trauerhalle des Alten Friedhofes in Nieder-Erlenbach auf die Prioritätenliste zur Sanierung von Frankfurter Trauerhallen gesetzt wird.

Begründung: Wie der Presse zu entnehmen war, erlässt die Stadt Frankfurt am Main ein Sonderprogramm zur Finanzierung von Frankfurter Trauerhallen. Der Ortsbeirat stellt in unregelmäßigen Abständen immer wieder Anträge für Sanierungen, Reparaturen und Verschönerungen der Trauerhalle, leider mit mäßigem Erfolg. Durch das neu aufgelegte Sonderfinanzierungsprogramm wäre eine gründliche Sanierung der Trauerhalle möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2018OFOF 143/13Aufnahme der Trauerhalle des Alten Friedhofs auf die PrioritätenlisteOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2018Sie sind hier
    OMOM 2797Aufnahme der Trauerhalle des Alten Friedhofs auf die Prioritätenliste
    Direktanregung
  3. 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 875Aufnahme der Trauerhalle des Alten Friedhofs auf die PrioritätenlisteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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