Mehr Begrünung für den Frauensteinplatz
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Bepflanzung um den Spielplatz am Frauensteinplatz aufzuwerten. Dazu wären u. a. im Bereich der Abstandsbügel neben den Baumscheiben heimische Hecken und Stauden eine gute Wahl. Wo möglich, sollen weitere Bäume gepflanzt werden. Der östlich des Frauensteinplatzes gelegene ausgedörrte Rasen wäre durch eine Wildblumeneinsaat nicht nur für Insekten attraktiver, sondern auch für das menschliche Auge. Um das Grünflächenamt bei der Pflege zu entlasten, sollten den Anwohnern Patenschaften angeboten werden.
Begründung
Der Spielplatz stellt aufgrund seiner Lage und vor allem wegen der eher spärlichen Bepflanzung eine Hitzeinsel dar. Ein Aufenthalt dort ist in den heißen Sommertagen eine Herausforderung. Die umgebende Grünanlage macht durch die vielen verkahlten Stellen einen vernachlässigten Eindruck. Durch zusätzliche Pflanzungen kann ein "grüneres" Erscheinungsbild sowie vor allem eine beschattende und kühlende Wirkung erreicht werden. Statt als Hitzeinsel zu verkommen, kann dem Frauensteinplatz damit eine kühlende und ökologische Funktion zukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2022OFOF 327/3Mehr Begrünung für den FrauensteinplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2022Sie sind hierOMOM 2765Mehr Begrünung für den FrauensteinplatzDirektanregung
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2722Mehr Begrünung für den FrauensteinplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats