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Schüler aus dem Nordend an angrenzenden Grundschulen

Vorlagentyp: OM
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2695 entstanden aus Vorlage: OF 390/3 vom 12.01.2018

Betreff: Schüler aus dem Nordend an angrenzenden Grundschulen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie viele Schüler aus dem Nordend, möglichst nach Jahrgängen getrennt, in Grundschulen angrenzender Stadtteile gehen, z. B. auf die Liebfrauenschule, auf die Holzhausenschule, die Valentin-Senger-Schule oder andere Schulen, deren Einzugsbereich in das Nordend hineinreicht.

Begründung: Es ist für die Feststellung der fehlenden Schulplätze im Nordend notwendig, zu wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler in den Einzugsbereich von Schulen angrenzender Stadtteile fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2018OFOF 390/3Schüler aus dem Nordend an angrenzenden GrundschulenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Januar 2018Sie sind hier
    OMOM 2695Schüler aus dem Nordend an angrenzenden Grundschulen
    Direktanregung
  3. 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1633Schüler aus dem Nordend an angrenzenden GrundschulenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 23 · 14.06.2018
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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