Schüler aus dem Nordend an angrenzenden Grundschulen
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angrenzenden Grundschulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie viele Schüler aus dem Nordend, möglichst nach Jahrgängen getrennt, in Grundschulen in angrenzenden Stadtteilen gehen, z.B. auf die Liebfrauenschule, auf die Holzhausenschule, die Valentin-Senger-Schule und andere Schulen, deren Einzugsbereich in das Nordend hineinreicht. Begründung: Es ist für die Feststellung der fehlenden Schulplätze im Nordend notwendig zu wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler in den Einzugsbereich von Schulen angrenzender Stadtteile fallen.
Inhalt
Antrag vom 12.01.2018, OF 390/3
Betreff: Schüler aus dem Nordend an angrenzenden Grundschulen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie viele Schüler aus dem Nordend, möglichst nach Jahrgängen getrennt, in Grundschulen in angrenzenden Stadtteilen gehen, z.B. auf die Liebfrauenschule, auf die Holzhausenschule, die Valentin-Senger-Schule und andere Schulen, deren Einzugsbereich in das Nordend hineinreicht.
Begründung: Es ist für die Feststellung der fehlenden Schulplätze im Nordend notwendig zu wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler in den Einzugsbereich von Schulen angrenzender Stadtteile fallen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2018Sie sind hierOFOF 390/3Schüler aus dem Nordend an angrenzenden GrundschulenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Januar 2018OMOM 2695Schüler aus dem Nordend an angrenzenden GrundschulenDirektanregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1633Schüler aus dem Nordend an angrenzenden GrundschulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU