Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Park- und Fahrbahnmarkierungen in Nieder-Erlenbach zu erneuern, da viele Markierungen nicht mehr erkennbar sind. Dies ist notwendig, um Verkehrsbeeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr zu vermeiden und die Sicherheit im ruhenden Verkehr zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah die Park- und Fahrbahnmarkierungen im Stadtteil Nieder- Erlenbach umfassend zu erneuern und nachzubessern. Im Laufe der Jahre sind viele der Markierungen nicht mehr zu erkennen und das Parken außerhalb dieser Markierungen führt zu Verkehrsbeeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge sowie der Feuerwehr.
Begründung
Im Rahmen der allgemeinen Instandhaltungspflichten ist es notwendig geworden, die Markierungen im Stadtteil nachzubessern und den notwendigen Rahmenbedingungen für Rettungsfahrzeuge anzupassen. Dies dient unser aller Sicherheit und der besseren Klarheit für den ruhenden Verkehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2022OFOF 84/13Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2022Sie sind hierOMOM 2663Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 211Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats