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Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Park- und Fahrbahnmarkierungen in Nieder-Erlenbach zu erneuern, da viele Markierungen nicht mehr erkennbar sind. Dies ist notwendig, um Verkehrsbeeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr zu vermeiden und die Sicherheit im ruhenden Verkehr zu gewährleisten.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah die Park- und Fahrbahnmarkierungen im Stadtteil Nieder- Erlenbach umfassend zu erneuern und nachzubessern. Im Laufe der Jahre sind viele der Markierungen nicht mehr zu erkennen und das Parken außerhalb dieser Markierungen führt zu Verkehrsbeeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge sowie der Feuerwehr.

Begründung

Im Rahmen der allgemeinen Instandhaltungspflichten ist es notwendig geworden, die Markierungen im Stadtteil nachzubessern und den notwendigen Rahmenbedingungen für Rettungsfahrzeuge anzupassen. Dies dient unser aller Sicherheit und der besseren Klarheit für den ruhenden Verkehr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2022OFOF 84/13Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2663Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-Erlenbach
    Direktanregung
  3. 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 211Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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