Straßenschild für die Straße Taunustor
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Taunustor — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Große Gallusstraße – Radweg16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Taunustor per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2514 entstanden aus Vorlage: OF 410/1 vom 03.09.2017
Betreff: Straßenschild für die Straße Taunustor Der Magistrat wird gebeten, die Straße Taunustor, die sich zwischen der Neuen Mainzer Straße und der Gallusanlage befindet, mit Straßenschildern kenntlich zu machen.
Begründung: Die Straße Taunustor befindet sich zwischen der Neuen Mainzer Straße und der Gallusanlage/Taunusanlage und ist eine Verlängerung der Taunusstraße. An dieser Straße befindet sich jedoch kein Straßenschild. Insbesondere für die Autofahrer, die aus der Neuen Mainzer Straße links in die Straße Taunustor abbiegen, wäre es ein wichtiger Hinweis, in welcher Straße sie sich gerade befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2017OFOF 410/1Straßenschild „Taunustor“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2017Sie sind hierOMOM 2514Straßenschild für die Straße TaunustorDirektanregung
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 411Straßenschild für die Straße TaunustorStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats