Pflege und Instandsetzung der Aufzüge an der S-Bahn-Station in Berkersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Pflege und Instandsetzung der Aufzüge an der S-Bahn-Station in Berkersheim zu prüfen. Dies ist notwendig, da die Aufzüge für den Betrieb des schienengleichen Bahnübergangs nutzbar sein müssen. Die unzureichende Bereitstellung von Aufzügen durch die Deutsche Bahn AG stellt ein Problem für Pendler dar.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird in Verbindung mit der Deutschen Bahn AG um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie Pflege und Instandsetzung der zuletzt stark durch Schmutz beeinträchtigten, teils nicht funktionierenden Aufzüge an der S-Bahn-Station in Berkersheim umgehend sichergestellt werden kann.
Begründung
Die Aufzüge müssen auch für den viel zu früh eingestellten Betrieb des schienengleichen Bahnübergangs nutzbar sein. Leider ist die Bahn bisher nicht bereit, mehr als nur jeweils einen Aufzug zur Verfügung zu stellen. Dies hat der Ortsbeirat 10 rechtzeitig und wiederholt moniert, bisher jedoch ohne Erfolg. Betroffen sind so zum Beispiel viele Pendlerinnen und Pendler.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022OFOF 356/10Pflege und Instandsetzung der Aufzüge an der S-Bahn-Station in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2474Pflege und Instandsetzung der Aufzüge an der S-Bahn-Station in BerkersheimDirektanregung
- 11. November 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2627Pflege und Instandsetzung der Aufzüge an der S-Bahn-Station in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats