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Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station „Enkheim“

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2464 entstanden aus Vorlage: OF 150/16 vom 31.10.2017

Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station "Enkheim" Der Magistrat wird gebeten, ab der Zufahrt und innerhalb der U-Bahn-Station "Enkheim" Schrittgeschwindigkeit für die Busse einzurichten.

Begründung: Aus Sicherheitsgründen wird gebeten, für den oben genannten Bereich Schrittgeschwindigkeit für die Busse einzurichten. Es gilt zwar auf der Fläche Tempo 20, dennoch kommt es immer wieder zu Gefahrensituationen zwischen Fahrgästen und Bussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2017OFOF 150/16Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station „Enkheim“Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. November 2017Sie sind hier
    OMOM 2464Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station „Enkheim“
    Direktanregung
  3. 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 439Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station "Enkheim"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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