Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station „Enkheim“
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Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2464 entstanden aus Vorlage: OF 150/16 vom 31.10.2017
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station "Enkheim" Der Magistrat wird gebeten, ab der Zufahrt und innerhalb der U-Bahn-Station "Enkheim" Schrittgeschwindigkeit für die Busse einzurichten.
Begründung: Aus Sicherheitsgründen wird gebeten, für den oben genannten Bereich Schrittgeschwindigkeit für die Busse einzurichten. Es gilt zwar auf der Fläche Tempo 20, dennoch kommt es immer wieder zu Gefahrensituationen zwischen Fahrgästen und Bussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2017OFOF 150/16Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station „Enkheim“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2017Sie sind hierOMOM 2464Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station „Enkheim“Direktanregung
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 439Geschwindigkeitsbegrenzung an der U-Bahn-Station "Enkheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats