Hinweisschilder am ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes Bonames
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2461 entstanden aus Vorlage: OF 602/10 vom 15.07.2008
Betreff: Hinweisschilder am ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes Bonames Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, an den Ausgängen der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen, insbesondere jedoch an der aufgebrochenen, ehemaligen Betonstellfläche Hinweisschilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass Tiere und Pflanzen in den Arealen verbleiben müssen. Die Schilder sollten als kindgerechte Gebotsschilder formuliert werden. Die Naturschule Hessen sollte hinsichtlich der Standorte und der Gestaltung der Schilder einbezogen werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 12 in die Planungen mit einzubeziehen.
Begründung: Nach Angaben der Naturschule Hessen, die auf dem ehemaligen Hubschrauberlandeplatz Bonames für die Betreuung der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen zuständig ist, kommt es immer wieder dazu, dass Menschen verbotswidrig Tiere und Pflanzen aus diesem Areal mitnehmen. Zum Teil kann und muss man dabei Vergesslichkeit oder Unwissen unterstellen, z. B. dann, wenn Kinder Kaulquappen mitnehmen. Durch pädagogisch sinnvoll gestaltete Hinweisschilder wäre schnell Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2008OFOF 602/10Hinweisschilder am ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008Sie sind hierOMOM 2461Hinweisschilder am ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes BonamesDirektanregung
- 26. September 2008Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1402Hinweisschilder am ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats