Mitgestaltung der neuen Sporthalle
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 schlägt vor, die Planung der neuen Sporthalle in Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der ortsansässigen Vereine und Schulen zu gestalten. Dies soll sicherstellen, dass die unterschiedlichen Nutzungen der Halle in der Planung berücksichtigt werden.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der neuen Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" in Nieder-Erlenbach den Ortsbeirat sowie die ortsansässigen Vereine, wie den TSG 1888 Nieder-Erlenbach e. V. und den TKV Nieder-Erlenbach e. V. "Die Bodentrampler", als auch die Schulen frühzeitig in die Gestaltung einzubinden und eine Möglichkeit der Mitsprache zu gewähren.
Begründung
Die unterschiedlichen Nutzungen der neuen Sporthalle durch die Nieder-Erlenbacher Vereine und Schulen müssen auch in der Planung berücksichtigt werden. Insbesondere das Sportangebot kann man nicht pauschalisieren, wodurch die Ausstattung der Halle individuell angepasst werden muss. Hierbei könnte ein Gremium aus den Vertretern der späteren Nutzer helfen, Fehlplanungen vorzubeugen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2022OFOF 78/13Mitgestaltung der neuen SporthalleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2454Mitgestaltung der neuen SporthalleDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2534Mitgestaltung der neuen SporthalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats