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Verkehrsberuhigung im Baugebiet Riedberg

Vorlagentyp: OM
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2441 entstanden aus Vorlage: OF 270/12 vom 18.08.2013

Betreff: Verkehrsberuhigung im Baugebiet Riedberg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat - vor dem Endausbau der Straßen - Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine Verkehrsberuhigung im Bereich Reniorallee, Monetweg, Utrilloweg und Prozessionsweg erreicht werden kann.

Begründung: Auch in diesem Bereich leben zahlreiche Familien mit vielen Kindern, die mit einer Verkehrsberuhigung zu schützen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2013OFOF 270/12Verkehrsberuhigter Bereich im Italienischen-Spanischen ViertelOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. August 2013Sie sind hier
    OMOM 2441Verkehrsberuhigung im Baugebiet Riedberg
    Direktanregung
  3. 7. Februar 2014STST 217Verkehrsberuhigung im Baugebiet RiedbergStellungnahme
  4. 26. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 699Verkehrsberuhigung im Baugebiet RiedbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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