Umlaufsperren am Fußgängerweg zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Hügelstraße einrichten
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2427 entstanden aus Vorlage: OF 657/9 vom 14.08.2013
Betreff: Umlaufsperren am Fußgängerweg zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Hügelstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, am Anfang und am Ende des Fußgängerweges entlang der Ev. Freikirche des Nazareners, der die Wilhelm-Busch-Straße auf Höhe der Wildenbruchstraße mit der Hügelstraße verbindet, zwei Umlaufsperren anzubringen, die Fahrradfahrer zum langsamen Einfahren in den Weg zwingen.
Begründung: Der Weg wird von Fußgängern und Fahrradfahrern rege genutzt, um zur Hügelstraße zu gelangen. Von Fahrradfahrern gern auch mit hohem Tempo, was zu einer Gefährdung führt, weil der Weg schmal und durch hohe Hecken und Ausgänge der angrenzenden Häuser unübersichtlich ist. Die Umlaufsperren würden durch die versetzte Anordnung der Metallbügel Fahrradfahrer zwingen, beim Einfahren in den Weg abzubremsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2013OFOF 657/9Wegesperren am Fußgängerweg zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Hügelstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. August 2013Sie sind hierOMOM 2427Umlaufsperren am Fußgängerweg zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Hügelstraße einrichtenDirektanregung
- 8. November 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1565Umlaufsperren am Fußgängerweg zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Hügelstraße einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats