Wahrung der Interessen der Oberräder Gärtnereibetriebe
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Wahrung der Interessen der Oberräder Gärtnereibetriebe zu erstellen. Dies ist notwendig, da die Gärtnereien zunehmend über Vandalismus und Selbstbedienung klagen. Ziel ist es, die regionalen Anbauinteressen zu schützen und zu fördern.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die nördlichen Felder Oberrads zur Wahrung der Interessen der Oberräder Gärtnereibetriebe u. a. vor
- dem Pkw-Verkehr;
- dem Abstellen von Pkws;
- dem Vandalismus;
- der Selbstbedienung
zu erstellen und dies dem Ortsbeirat vorzustellen.
Begründung
Die Oberräder Erwerbsgärtnereien beschweren sich in letzter Zeit zunehmend über das Verhalten einiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Oberräder Feldern. Hier anzuführen u. a. die Selbstbedienung aus der Bürgerschaft oder auch Vandalismus. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es sinnvoll, ein Konzept für die nördlichen Felder Oberrads zur Wahrung der Interessen der Oberräder Gärtnereibetriebe zu erstellen und dies dem Ortsbeirat vorzustellen. Gerade die Diskussion um den Klimawandel und die derzeitige Coronapandemie zeigen, wie wichtig der regionale Anbau von Obst und Gemüse ist. Hier sind die Gärtnereibetriebe tatkräftig zu unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2022OFOF 488/5Wahrung der Interessen der Oberräder GärtnereibetriebeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 1. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2388Wahrung der Interessen der Oberräder GärtnereibetriebeDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2221Wahrung der Interessen der Oberräder GärtnereibetriebeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats