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Schwanheim: Radwegebeschilderung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Radwegebeschilderung am Schwanheimer Mainufer zu aktualisieren, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Radfahrer und bewegungseingeschränkte Personen zu verbessern. Eine bessere Beschilderung über die Ampelanlage wird erwartet, um die Nutzung sicherer zu gestalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Radwegebeschilderung am Schwanheimer Mainufer auf den neusten Stand zu bringen. Die Beschilderung nach Schwanheim und in den Schwanheimer Wald weist die Radfahrer nur über die schwer zu befahrene Fußgängerbrücke an der Martinuskirche. Auf die vor einiger Zeit eingerichtete Ampelanlage über die Mainuferstraße nach Schwanheim wird vom Mainuferweg nicht hingewiesen.

Begründung

Eine ordentliche Beschilderung über die Ampel hilft nicht nur dem Radverkehr, sondern auch Rollstuhl- bzw. Rollifahrerinnen und Rollifahrern sowie bewegungseingeschränkten Menschen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2022OFOF 504/6Schwanheim: RadwegebeschilderungOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2022Sie sind hier
    OMOM 2361Schwanheim: Radwegebeschilderung
    Direktanregung
  3. 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2501Schwanheim: RadwegebeschilderungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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