S-Bahnhof Berkersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Benutzbarkeit der Aufzüge an der S-Bahn-Station Berkersheim sicherzustellen und die Deutsche Bahn AG zur Kommunikation eines Meldeweges für Störungen aufzufordern. Dies soll dazu beitragen, dass Störungen schnell behoben werden und die Aufzüge jederzeit nutzbar sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde dafür zu sorgen, dass die Aufzüge an der Behelfsbrücke an der S-Bahn-Station "Berkersheim" nicht nur vorhanden, sondern auch tatsächlich regelmäßig benutzbar sind. In dem Zusammenhang ist die Deutsche Bahn AG aufzufordern, einen Meldeweg für Störungen zu kommunizieren und zugleich sicherzustellen, dass Störungen unverzüglich beseitigt werden. Diese Servicenummer ist direkt am Aufzug sichtbar anzubringen.
Begründung
Störungen oder grobe Verschmutzungen an Aufzügen können vorkommen. Dann sollten diese aber auch beseitigt werden. Dies sollte innerhalb von Stunden und unabhängig vom Wochentag geschehen. Ein tagelanges Stillstehen oder die Nichtbeseitigung grober Verschmutzungen sind Erfahrungen, die innerhalb der ersten Wochen des Betriebs der Aufzüge gesammelt werden mussten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2022OFOF 95/14S-Bahnhof BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2347S-Bahnhof BerkersheimDirektanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2256S-Bahnhof BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats