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Kinderspielplätze beschildern

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2342 entstanden aus Vorlage: OF 595/10 vom 10.05.2008

Betreff: Kinderspielplätze beschildern Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Stellen gebeten, auf den Kinderspielplätzen des Ortsbezirks 10 große, gut lesbare Tafeln anbringen zu lassen, die die folgenden Telefonnummern enthalten:

a) Grünflächenamt, b) Ordnungsamt/Stadtpolizei und c) nächstgelegenes Polizeirevier Da zu erwarten ist, dass solche Schilder verstärkt dem Vandalismus anheim fallen, sollten sie technisch wenig aufwendig angefertigt werden (z. B. laminiertes Papier oder Karton), damit sie schnell ersetzt werden können.

Begründung: Unverständlicherweise werden Kinderspielplätze immer wieder Ziel von Vandalismus. Erstaunlicherweise werden Beschädigungen immer wieder erst sehr spät gemeldet, was einerseits die Ermittlung der Täter erschwert, andererseits die Wiederinstandsetzung unnötig verzögert. Erfahrungen mit einem kürzlich stark beschädigten Kinderspielplatz in Eckenheim haben gezeigt, dass das unter anderem daran liegt, dass die Menschen häufig nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Diesem Missstand ließe sich durch die vorgeschlagene Maßnahme mit geringem Aufwand abhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2008OFOF 595/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Kinderspielplätze beschildernOrtsbeiratsantrag
  2. 3. Juni 2008Sie sind hier
    OMOM 2342Kinderspielplätze beschildern
    Direktanregung
  3. 11. August 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1284eungesheimTitel/Betreff: Kinderspielplätze beschildernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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