Ortstermin Judith-Kerr-Schule
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 beantragt einen Ortstermin zur Beobachtung der Verkehrssituation vor der neuen Judith-Kerr-Schule. Dies ist notwendig, da in der Vergangenheit gefährliche Verkehrssituationen aufgetreten sind, die sich mit dem Umzug der Schule verschärfen könnten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat bedauert sehr, dass der Ortstermin zur Schulwegsicherung am 06.05.2022 abgesagt wurde. Zum neuen Schuljahr wird die Judith-Kerr-Grundschule aus dem aktuellen Provisorium in das Gebäude der jetzigen IGS Riedberg in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - eine von Riedbergs Hauptstraßen - umziehen. Der Magistrat wird gebeten, dennoch zeitnah nach Beginn des nächsten Schuljahres einen Ortstermin zur Beobachtung und Beurteilung der Verkehrssituation vor dem künftigen Gebäude der Judith-Kerr-Schule (derzeit noch IGS Riedberg) an der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee anzuberaumen.
Begründung
Schon in der Vergangenheit konnte immer wieder beobachtet werden, wie Eltern der Schülerinnen und Schüler (SuS) der IGS auf dem Fahrradstreifen anhielten, um die Kinder ein- und aussteigen zu lassen, wobei immer wieder gefährliche Verkehrssituationen entstanden. Bis heute konnte dieses Problem nicht in den Griff bekommen werden. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass sich die Problematik zum neuen Schuljahr um ein Vielfaches verschärfen wird, da Grundschulkinder weitaus öfter von "Elterntaxis" zur Schule gefahren werden, als dies aktuell bei den SuS der IGS der Fall ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2022OFOF 239/12Ortstermin Judith-Kerr-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2286Ortstermin Judith-Kerr-SchuleDirektanregung
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2379Ortstermin Judith-Kerr-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats