Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichen
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Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2253 entstanden aus Vorlage: OF 247/12 vom 12.05.2013
Betreff: Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichen Vorgang: OM 1461/12 OBR 12; ST 1682/12 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der durch die Vorlage ST 1682 entsprochenen Anregung, die Linksabbiegespur von der K 824 auf die A 661 in Richtung Offenbach durch entsprechende Bodenmarkierungen früher kenntlich zu machen, nun Rechnung getragen wird und sie endlich zur Ausführung kommt.
Begründung: Auf der K 824 in Richtung Kalbach/Am Martinszehnten wird die Linksabbiegespur auf die A 661 in Richtung Offenbach verhältnismäßig spät ausgewiesen. Sowohl Ortsunkundige als auch einige "Raser" versuchen daher immer wieder kurzfristig, von der spät ausgewiesenen Linksabbiegespur zur Autobahn auf die rechte Spur in Richtung Kalbach zu wechseln. Dabei kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine frühzeitigere Ausweisung der Linksabbiegespur durch Bodenmarkierungen kann diese Gefahr entkräften und neben den heute schon stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen zur Verkehrssicherheit beitragen. Dieser Anregung wurde entsprochen, sie wurde nur leider bis heute nicht zur Ausführung gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2012STST 1682Verkehrsführung auf der K 824 frühzeitiger verdeutlichenStellungnahme
- 12. Mai 2013OFOF 247/12Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 24. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2253Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichenDirektanregung
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1308Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats