Verkehrsführung auf der K 824 frühzeitiger verdeutlichen
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Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1461 entstanden aus Vorlage: OF 131/12 vom 09.06.2012
Betreff: Verkehrsführung auf der K 824 frühzeitiger verdeutlichen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegespur von der K 824 auf die A 661 in Richtung Offenbach durch entsprechende Bodenmarkierungen frühzeitiger kenntlich zu machen.
Begründung: Auf der K 824 in Richtung Kalbach/Am Martinszehnten wird die Linksabbiegespur auf die A 661 in Richtung Offenbach verhältnismäßig spät ausgewiesen. Sowohl Ortsunkundige als auch einige "Raser" versuchen daher immer wieder, kurzfristig von der spät ausgewiesenen Linksabbiegespur zur Autobahn auf die rechte Spur Richtung Kalbach zu wechseln. Dabei kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine frühzeitigere Ausweisung der Linksabbiegespur mittels Bodenmarkierungen kann diese Gefahr entkräften und zur Verkehrssicherheit neben den heute schon stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen beitragen. Anlage 1 (ca. 349 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2012OFOF 131/12Verkehrsführung auf der K 824 rechtzeitiger verdeutlichenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 24. August 2012Sie sind hierOMOM 1461Verkehrsführung auf der K 824 frühzeitiger verdeutlichenDirektanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1682Verkehrsführung auf der K 824 frühzeitiger verdeutlichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats