Verkehrssicherheit auf der L 3019, Am Weißkirchener Berg, gewährleisten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2245 entstanden aus Vorlage: OF 236/12 vom 12.05.2013
Betreff: Verkehrssicherheit auf der L 3019, Am Weißkirchener Berg, gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem zuständigen Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Verkehrssicherheit auf der L 3019, Am Weiskirchener Berg, auf der Brücke über die A 5 dahin gehend gewährleistet werden kann, dass keine weiteren Unfälle zustande kommen.
Begründung: Zum wiederholten Male ist es am Montag, dem 15. April 2013, auf der Brücke über die A 5 auf der L 3019 zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen. Erhöhte Geschwindigkeit und die schlechte Vorausschau führen zu gefährlichen Situationen, die durch das erhöhte Verkehrsaufkommen aufgrund der Riedbergbebauung zugenommen haben. Um weitere Schäden für alle Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, besteht dringender Handlungsbedarf. Bei einem Ortstermin zwischen Mitgliedern des Ortsbeirate 12, des Straßenverkehrsamtes und des Ordnungsamtes sollte über die verschiedenen Möglichkeiten der Gefahrenreduzierung beraten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2013OFOF 236/12Verkehrssicherheit auf der L 3019, Am Weißkirchener Berg, gewährleistenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 24. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2245Verkehrssicherheit auf der L 3019, Am Weißkirchener Berg, gewährleistenDirektanregung
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1232Verkehrssicherheit auf der L 3019, Am Weißkirchener Berg, gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats