Hinweisschild nach Ober-Erlenbach
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Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2207 entstanden aus Vorlage: OF 143/13 vom 29.04.2013
Betreff: Hinweisschild nach Ober-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, nach der Sportanlage "Am Riedsteg" und vor dem Riedhof ein Hinweisschild nach Ober-Erlenbach aufzustellen, um auf den Fuß- und Radweg in Richtung Ober-Erlenbach hinzuweisen.
Begründung: Viele Fußgänger und Fahrradfahrer nutzen den Weg in Richtung Ober-Erlenbach, nehmen aber Umwege in Kauf, da sie nicht die erste Einkehr nach dem Sportplatz am Riedhof benutzen. Irrtümlich wird diese Passage als dem Riedhof zugehörig erkannt und so aufgrund des Privatweges nicht genutzt. Allerdings ist genau dieser Weg öffentlich und führt geradewegs nach Ober-Erlenbach. Durch das Anbringen eines Hinweisschildes könnte man dieses Missverständnis bereinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2013OFOF 143/13Hinweisschild nach Ober-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2207Hinweisschild nach Ober-ErlenbachDirektanregung
- 15. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1095Hinweisschild nach Ober-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats