Mangelhafte Beleuchtung der Fußgängerunterführung an der Bahnstation „Frankfurter Berg“
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2183 entstanden aus Vorlage: OF 460/10 vom 11.05.2013
Betreff: Mangelhafte Beleuchtung der Fußgängerunterführung an der Bahnstation "Frankfurter Berg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung der Fußgängerunterführung der Bahnstation "Frankfurter Berg" wieder repariert wird.
Begründung: Die genannte Fußgängerunterführung ist so gut wie nicht mehr beleuchtet. Von zwölf Leuchtröhren sind nur noch vier intakt. Diese befinden sich am Anfang und am Ende der Unterführung. Der circa 20 bis 30 Meter lange Mittelteil ist nahezu ohne Beleuchtung. Benutzer der Unterführung haben Ängste, diese insbesondere in den dunklen Tageszeiten zu betreten. Dies führt dazu, dass diese stattdessen lieber über die Gleise laufen. Das kann und darf nicht sein. Auch sind die Treppenstufen so ausgetreten, dass eine erhöhte Unfallgefahr besteht, besonders für Menschen mit Gehbehinderung oder ältere. Die ganze Fußgängerunterführung ist ein Schandfleck für den Stadtteil Frankfurter Berg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2013OFOF 460/10Mangelhafte Beleuchtung der Fußgängerunterführung an der Bahnstation .Frankfurter Berg.Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2183Mangelhafte Beleuchtung der Fußgängerunterführung an der Bahnstation „Frankfurter Berg“Direktanregung
- 29. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1161Mangelhafte Beleuchtung der Fußgängerunterführung an der Bahnstation "Frankfurter Berg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats