Schwanheim: Wildbrücke für Schwanheimer Wald
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Wildbrücke zwischen dem Schwanheimer Wald und den Schwanheimer Dünen zu errichten, um wildlebenden Tieren die Überquerung der stark befahrenen B 40 zu ermöglichen. Dies soll die Landschaftszerschneidung rückgängig machen und die Biodiversität erhöhen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Lebensraum für Wildtiere im Schwanheimer Wald und den Schwanheimer Dünen wurde durch dieB 40 getrennt.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Wildbrücke zwischen dem Schwanheimer Wald und den Schwanheimer Dünen errichten zu lassen.
Begründung
Die Wildbrücke ermöglicht den wildlebenden Tieren, die stark befahrene B 40 gefahrlos zu überqueren. Die landschaftlich sehr unterschiedlichen Lebensräume des Wildes werden wieder verbunden und die Landschaftszerschneidung rückgängig gemacht. Neben größeren Wildtieren werden Wildbrücken auch von wirbellosen Tieren wie Faltern, Spinnen und Käfern genutzt und führen zu einer größeren Biodiversität.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2022OFOF 478/6Schwanheim: Wildbrücke für Schwanheimer WaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2175Schwanheim: Wildbrücke für Schwanheimer WaldDirektanregung
- 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1957Schwanheim: Wildbrücke für Schwanheimer WaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats