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Drängelgitter für die Kita Krümelkiste in der Treburer Straße/Ecke Kelsterbacher Straße

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2154 entstanden aus Vorlage: OF 583/5 vom 02.04.2013

Betreff: Drängelgitter für die Kita Krümelkiste in der Treburer Straße/Ecke Kelsterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg in der Treburer Straße/Ecke Kelsterbacher Straße ein bis zwei Drängelgitter zu installieren, um die Kleinkinder und deren Eltern vor dem fahrenden Verkehr zu schützen.

Begründung: In der neu eröffneten Kita Krümelkiste in der Treburer Straße werden Kleinkinder betreut. Während der Bring- und Abholzeiten befinden sich täglich viele Personen vor der Betreuungseinrichtung und auf dem Gehweg. Das Drängelgitter würde die Gefährdung durch Autofahrer entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2013OFOF 583/5Drängelgitter für die Kita Krümelkiste in der Treburer Straße/Kelsterbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. April 2013Sie sind hier
    OMOM 2154Drängelgitter für die Kita Krümelkiste in der Treburer Straße/Ecke Kelsterbacher Straße
    Direktanregung
  3. 8. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1048Drängelgitter für die Kita Krümelkiste in der Treburer Straße/Ecke Kelsterbacher StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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