Betreuungsplätze für den Nachmittag in Kalbach-Riedberg
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Kalbach-Riedberg In den letzten Bürgerfragestunden wurde durch Eltern vorgetragen, dass es für das kommende Schuljahr 2018/2019 kein ausreichendes Angebot an Nachmittagsbetreuung in Kalbach-Riedberg gäbe.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2124 entstanden aus Vorlage: OF 206/12 vom 03.09.2017
Betreff: Betreuungsplätze für den Nachmittag in Kalbach-Riedberg In den letzten Bürgerfragestunden wurde durch Eltern vorgetragen, dass es für das kommende Schuljahr 2018/2019 kein ausreichendes Angebot an Nachmittagsbetreuung in Kalbach-Riedberg gäbe. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Hat der Magistrat verlässliches Datenmaterial darüber, wie viele Schulkinder voraussichtlich eine Nachmittagsbetreuung in Kalbach-Riedberg benötigen? Falls ja, wird der Magistrat gebeten, das Datenmaterial dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen.
- Wie stellt der Magistrat die Versorgung ebendieser sicher? Begründung: Verständlicherweise haben heute die in Kalbach-Riedberg lebenden Familien Sorge, wie die Betreuung ihrer Kinder mit dem Wechsel aus dem Kindergarten in die Grundschule gewährleistet wird. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Berufstätigkeit beider Elternteile zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2017OFOF 206/12Hortsituation in KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2017Sie sind hierOMOM 2124Betreuungsplätze für den Nachmittag in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 298Betreuungsplätze für den Nachmittag in Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.