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Tempo 30 in der Straße Im Prüfling, oberer Teil

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 29.08.2017

Betreff: Tempo 30 in der Straße Im Prüfling, oberer Teil Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Im Prüfling, oberer Teil, Tempo 30 anzuordnen.

Begründung: Vor einigen Jahren wurden in diesem Bereich einige Dinge neu beordnet (z. B. Fahrradstreifen, Fußgängerüberweg Höhe Throner Straße, Verkehrsinsel Usinger Straße). Die Erfahrung zeigt, dass es insbesondere in den Kurvensituationen am oberen Rand des Rosengärtchens bei Tempo 50 zu gefährlichen Begegnungen kommen kann, weil gerade größere Fahrzeuge (Busse, Lkws) bei diesem Tempo gerne die Kurven schneiden und die Markierungen, z. B. Radfahrstreifen, nicht beachten. Bei geringerem Tempo gelingt die Anpassung an den vorgesehenen Fahrbahnverlauf besser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2017OFOF 165/4Tempo 30 Im Prüfling, oberer TeilOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. September 2017Sie sind hier
    OMOM 2115Tempo 30 in der Straße Im Prüfling, oberer Teil
    Direktanregung
  3. 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2383Tempo 30 in der Straße Im Prüfling, oberer TeilStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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