Fahrradbügel für Fitnessanlage (4Fcircle) im Volkspark Niddatal
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Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2105 entstanden aus Vorlage: OF 195/7 vom 29.08.2017
Betreff: Fahrradbügel für Fitnessanlage (4Fcircle) im Volkspark Niddatal Die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal erfreut sich großer Beliebtheit bei Freizeitsportlern und Familien der umliegenden Ortsbezirke, die teilweise in Gruppen diese Anlage nutzen. Ein Ärgernis ist, dass man für Fahrräder hier keine Abstellmöglichkeit findet und diese auf Rasenflächen oder vor Bäumen liegen. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Stelle Fahrradbügel zum Abstellen der Fahrräder anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2017OFOF 195/7Fahrradbügel für Fitness Anlage (4 Fcircle) im Volkspark NiddatalOrtsbeiratsantrag · BFF
- 12. September 2017Sie sind hierOMOM 2105Fahrradbügel für Fitnessanlage (4Fcircle) im Volkspark NiddatalDirektanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2502Fahradbügel für Fitnessanlage (4 Fcircle) im Volkspark NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats