Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2035 entstanden aus Vorlage: OF 371/1 vom 06.08.2017
Betreff: Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/Untermainkai Der Magistrat wird gebeten, die Signaltechnik für blinde und sehbehinderte Menschen an der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai überprüfen zu lassen.
Begründung: Bei der Ampelanlage Neue Mainzer Straße/Untermainkai gibt es keinen hörbaren Signalunterschied für blinde und sehbehinderte Menschen, selbst wenn das Lichtzeichen für zu Fuß Gehende auf Grün schaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2017OFOF 371/1Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/UntermainkaiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. August 2017Sie sind hierOMOM 2035Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/UntermainkaiDirektanregung
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2268Fußgängerampel Neue Mainzer Straße/UntermainkaiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats