Zwei-Felder-Halle auf dem Sportgelände der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1937 entstanden aus Vorlage: OF 394/10 vom 03.02.2013
Betreff: Zwei-Felder-Halle auf dem Sportgelände der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob zur mittelfristigen Erhöhung der Raumkapazitäten an gedeckten Sportflächen der Bau einer Zwei-Felder-Halle auf dem städtischen Gelände beziehungsweise dem Handball-Kleinspielfeld der Sportanlage im verlängerten Ginsterweg/Wacholderweg (TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.) realisiert werden kann.
Begründung: Die Nachfrage für Schul- und Vereinssportaktivitäten steigt aufgrund des Zuzugs von jungen Familie mit Kindern sowie der Errichtung neuer Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen am Frankfurter Berg stetig. Zudem werden Wohngebiete erweitert und neue Wohneinheiten gebaut. Eine entsprechende Anpassung der Sportstätten ist daher notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 394/10Zwei-Felder-Halle auf dem Sportgelände der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1937Zwei-Felder-Halle auf dem Sportgelände der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.Direktanregung
- 3. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 760Zwei-Felder-Halle auf dem Sportgelände der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats