Intensivklassen für Schülerinnen und Schüler aus geflüchteten Familien ermöglichen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 18 entstanden aus Vorlage: OF 9/12 vom 15.04.2016
Betreff: Intensivklassen für Schülerinnen und Schüler aus geflüchteten Familien ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt sicherzustellen, dass die Zuteilung der Grundschülerinnen und Grundschüler der auf dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach unterzubringenden Familien auf die benachbarten Grundschulen in Kalbach und Bonames so erfolgt, dass mindestens zehn Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassenstufe gemeinsam einer Grundschule zugeordnet werden, um damit die Voraussetzungen für die Einrichtung von Intensivklassen zu schaffen.
Begründung: Die Bildung von Intensivklassen mit entsprechender Lehrerzuweisung ist unverzichtbar, damit die Kinder die bestmöglichen Grundlagen für den Spracherwerb bekommen. Die rasche Integration der Geflüchteten und ihrer Kinder ist vor allem vom Erwerb der deutschen Sprache abhängig. Für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen ab Klassenstufe 3 ist die Einrichtung von Intensivklassen mit entsprechender Lehrerzuweisung erst ab einer Schülerzahl von zehn Kindern vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 9/12Intensivklassen für Schülerinnen und Schüler aus geflüchteten Familien ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2016Sie sind hierOMOM 18Intensivklassen für Schülerinnen und Schüler aus geflüchteten Familien ermöglichenDirektanregung
- 11. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 920Intensivklassen für Schülerinnen und Schüler aus geflüchteten Familien ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats