Bahnhofsviertelnacht im August
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Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 187 entstanden aus Vorlage: OF 20/1 vom 23.05.2016
Betreff: Bahnhofsviertelnacht im August Der Magistrat wird aufgefordert, die Bahnhofsviertelnacht im Jahr 2016 und auch in Zukunft weiterhin im August und nicht im November durchzuführen. Entsprechende Finanzierungs- und Sicherheitskonzepte sind auszuarbeiten.
Begründung: Seit Begründung der Bahnhofsviertelnacht im Jahr 2008 hat sich diese immer mehr zum Publikumsmagneten entwickelt. Anstatt diese erfolgreiche Veranstaltung durch Verschiebung in den kalten November für Besucher absichtlich unattraktiver zu machen, sollte das Konzept, insbesondere hinsichtlich Finanzierung und Sicherheit, weiterentwickelt und - soweit erforderlich - der steigenden Popularität der Bahnhofsviertelnacht angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2016OFOF 20/1Bahnhofsviertelnacht im AugustOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2016Sie sind hierOMOM 187Bahnhofsviertelnacht im AugustDirektanregung
- 19. September 2016STST 1242Bahnhofsviertelnacht im AugustStellungnahme
- 3. Mai 2017OFOF 307/1Konzept BahnhofsviertelnachtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Mai 2017OMOM 1712Konzept BahnhofsviertelnachtDirektanregung
- 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1746Konzept BahnhofsviertelnachtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats