Konzept Bahnhofsviertelnacht
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Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1712 entstanden aus Vorlage: OF 307/1 vom 03.05.2017
Betreff: Konzept Bahnhofsviertelnacht Vorgang: OM 187/16 OBR 1; ST 1242/16 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat sein Konzept für die zukünftige Gestaltung der Bahnhofsviertelnacht, einschließlich Fragen der Finanzierung und der Sicherheit, mitzuteilen.
Begründung: Nachdem im Jahr 2016 Pläne des Magistrats bekannt geworden waren, die Bahnhofsviertelnacht vom August in den November zu verlegen, hat sich der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 187 dafür ausgesprochen, die Bahnhofsviertelnacht auch in Zukunft im August durchzuführen, und den Magistrat um die Ausarbeitung entsprechender Finanzierungs- und Sicherheitskonzepte gebeten. Mit der Stellungnahme vom 19.09.2016, ST 1242, hat der Magistrat mitgeteilt, dass geplant sei, die Bahnhofsviertelnacht in den Monaten August oder September durchzuführen. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Bahnhofsviertelnacht 2016 werde ein Konzept zur Finanzierung und Sicherheit ausgearbeitet und geprüft. Nunmehr soll die nächste Bahnhofsviertelnacht offenbar am 17. August 2017 stattfinden. Es ist somit angezeigt, dass der Magistrat dem Ortsbeirat das versprochene Konzept mitteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2016OFOF 20/1Bahnhofsviertelnacht im AugustOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2016OMOM 187Bahnhofsviertelnacht im AugustDirektanregung
- 19. September 2016STST 1242Bahnhofsviertelnacht im AugustStellungnahme
- 3. Mai 2017OFOF 307/1Konzept BahnhofsviertelnachtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1712Konzept BahnhofsviertelnachtDirektanregung
- 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1746Konzept BahnhofsviertelnachtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats