Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 schlägt vor, das leerstehende Wohnheim der Agnes-Karll-Schule als Studentenwohnheim oder Wohnraum für Geflüchtete zu nutzen. Dies soll bis zu einem möglichen Abriss oder einer anderen dauerhaften Nutzung geschehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Seit längerer Zeit steht das Wohnheim der Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 72 (Praunheim, Flur 5, Flurstück 58/4) leer. Das Gelände gehört offensichtlich der stadtnahen Stiftung Hospital zum Heiligen Geist. Eine notwendige Asbestsanierung wird als einer der Gründe für den Leerstand benannt.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist die Nutzung des Gebäudes als Studentenwohnheim oder Wohnraum für Geflüchtete zu ermöglichen bis der Abriss oder eine andere dauerhafte Nutzung des Gebäudes erfolgt.
Begründung
72 Seit längerer Zeit steht das Wohnheim der Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 72 (Praunheim, Flur 5, Flurstück 58/4) leer. Das Gelände gehört offensichtlich der stadtnahen Stiftung Hospital zum Heiligen Geist. Eine notwendige Asbestsanierung wird als einer der Gründe für den Leerstand benannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2022OFOF 133/7Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. März 2022Sie sind hierOMOM 1877Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72Direktanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1450Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats