Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, das leerstehende Wohnheim der Agnes-Karll-Schule als Studentenwohnheim zu nutzen, um eine vorübergehende Lösung zu schaffen, bis eine dauerhafte Nutzung oder der Abriss erfolgt. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Stiftung Zum Heiligen Geist geschehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Seit längerer Zeit steht das Wohnheim der Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 72 (Praunheim Flur 5 Flurstück 58/4) leer. Das Gelände gehört offensichtlich der stadtnahen "Stiftung Zum Heiligen Geist". Eine notwendige Asbest-Sanierung wird als einer der Gründe für den Leerstand benannt.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen:
Der Magistrat wird gebeten gemeinsam mit der "Stiftung Zum Heiligen Geist" die Nutzung des Gebäudes als Studentenwohnheim zu ermöglichen bis der Abriss oder eine andere dauerhafte Nutzung des Gebäudes erfolgt.
Begründung
72 Seit längerer Zeit steht das Wohnheim der Agnes-Karll-Schule im Steinbacher Hohl 72 (Praunheim Flur 5 Flurstück 58/4) leer. Das Gelände gehört offensichtlich der stadtnahen "Stiftung Zum Heiligen Geist". Eine notwendige Asbest-Sanierung wird als einer der Gründe für den Leerstand benannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2022Sie sind hierOFOF 133/7Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. März 2022OMOM 1877Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72Direktanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1450Nutzung des Wohnheims Steinbacher Hohl 72Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)