Blitzer auch nach Bornheim/ins Ostend
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 210/4 vom 13.11.2012
Betreff: Blitzer auch nach Bornheim/ins Ostend Vorgang: M 208/12 Der Magistrat wird gebeten, auch im Ostend bzw. Bornheim auf der Wittelsbacherallee eine neue Messanlage aufzustellen.
Begründung: Bei zahlreichen Terminen der Schulwegsicherung an der Wittelsbacherallee wurde festgestellt, dass sowohl in Fahrtrichtung Innenstadt als auch in Fahrtrichtung stadtauswärts ein Bedarf für eine Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrolle besteht. Die neuen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen könnten erheblich zur Sicherheit der Anwohner beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2012MM 208Bau von Rotlicht-/Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 13. November 2012OFOF 210/4Blitzer auch nach Bornheim/ins OstendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2012Sie sind hierOMOM 1763Blitzer auch nach Bornheim/ins OstendDirektanregung
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 275Blitzer auch nach Bornheim/ins OstendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats