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Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 468/9 vom 25.10.2012

Betreff: Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Ginnheimer Hohl oberhalb der Einfahrt in die Peter-Böhler-Straße einen Fußgängerüberweg zu markieren, welcher die Bürgersteige auf der Südseite der Ginnheimer Hohl mit dem Bürgersteig vor dem alten Ginnheimer Friedhof verbindet.

Begründung: Viele Passanten, insbesondere Schulkinder, passieren an dieser Stelle die Straße, da ihnen der Umweg über die Ampel vor dem Kinderzentrum Ginnheimer Hohl zu lang ist. Durch den markieren Fußgängerüberweg wird sowohl die Schulwegsicherheit erhöht als auch eine zu erwartende Reduktion der Fahrgeschwindigkeit der Kfz auf der Ginnheimer Hohl erzielt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Oktober 2012OFOF 468/9Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer HohlOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 8. November 2012Sie sind hier
    OMOM 1703Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl
    Direktanregung
  3. 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 163Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer HohlStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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