Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl
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Ginnheimer Hohl — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Umgestaltung der Straße Am Mühlgarten nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation von zwei Sitzbänken im Ortsbezirk 9 in Ginnheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ginnheimer Hohl per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 468/9 vom 25.10.2012
Betreff: Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer Hohl Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Ginnheimer Hohl oberhalb der Einfahrt in die Peter-Böhler-Straße einen Fußgängerüberweg zu markieren, welcher die Bürgersteige auf der Südseite der Ginnheimer Hohl mit dem Bürgersteig vor dem alten Ginnheimer Friedhof verbindet.
Begründung: Viele Passanten, insbesondere Schulkinder, passieren an dieser Stelle die Straße, da ihnen der Umweg über die Ampel vor dem Kinderzentrum Ginnheimer Hohl zu lang ist. Durch den markieren Fußgängerüberweg wird sowohl die Schulwegsicherheit erhöht als auch eine zu erwartende Reduktion der Fahrgeschwindigkeit der Kfz auf der Ginnheimer Hohl erzielt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2012OFOF 468/9Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer HohlOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 8. November 2012Sie sind hierOMOM 1703Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer HohlDirektanregung
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 163Schulwegsicherung Diesterwegschule Zebrastreifen Ginnheimer HohlStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats