Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Absenkung im Verbundsteinpflaster der Peterweilstraße zwischen den Hausnummern 58 und 68 auszubessern, um die Gefahrenquelle für Passantinnen und Passanten zu beseitigen. Dies ist besonders wichtig für geh- und sehbehinderte Personen sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Absenkung im Verbundsteinpflaster des Gehweges in der Peterweilstraße im Bereich vor den Hausnummern 58 bis 68 (siehe Fotos) möglichst zeitnah ausgebessert wird, um diese Gefahrenquelle für Passantinnen und Passanten zu beseitigen.
Begründung
Die Absenkung im Verbundsteinpflaster stellt eine potenzielle Gefahrenquelle für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, insbesondere für geh- und sehbehinderte Personen, aber auch ein Hindernis für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen und sollte daher möglichst zeitnah beseitigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2022OFOF 146/4Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1672Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats