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Nutzung der Bezirkssportanlage Preungesheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung der Bezirkssportanlage Preungesheim für den Schulsport zu prüfen. Diese Informationen sind notwendig, um die Angemessenheit von Neu- und Ausbau weiterer Sportanlagen zu bewerten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, im welchem Umfang (Zeiten und Belegung durch welche Schule) die Bezirkssportanlage Preungesheim für den Schulsport der nahe gelegenen Schulen genutzt wird.

Begründung

Diese Information wird zur Bewertung der Angemessenheit von Neu- und Ausbau weiterer Sportanlagen benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2022OFOF 230/10Nutzung der Bezirkssportanlage PreungesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1652Nutzung der Bezirkssportanlage Preungesheim
    Direktanregung
  3. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2308Nutzung der Bezirkssportanlage PreungesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 12 · 05.07.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2

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