Wurde das Baugebiet Hilgenfeld verkleinert?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob sich der Verlauf des Grüngürtels geändert hat und gegebenenfalls die Informationen im Geoportal zu aktualisieren. Dies soll verhindern, dass Fehlinformationen zu unnötigen Diskussionen führen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Im Onlineangebot "Geoportal Frankfurt" stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung. So kann sich jeder öffentlich frei zugänglich u. a. die Flächen und genauen Grenzen des Grüngürtels anzeigen lassen.
Nach dieser Anzeige befinden sich in der Gemarkung Bonames (0489), Flur 17, beträchtliche Teile der Flurstücke 49/21, 74/21 und 11/2 sowie das gesamte Flurstück 7/2 (vgl. planAS bzw. GrünGürtel-Freizeitkarte Ausschnitt 1 NORD) innerhalb des besonders geschützten Grüngürtels. Diese Flächen liegen aber im Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr.
813.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich der Grüngürtelverlauf geändert hat. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Magistrat gebeten, die Flächen im Geoportal zu korrigieren, da diese Fehlinformationen ggf . zu unnötigen Diskussionen etc. führen können.
Begründung
verkleinert? Im Onlineangebot "Geoportal Frankfurt" stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung. So kann sich jeder öffentlich frei zugänglich u. a. die Flächen und genauen Grenzen des Grüngürtels anzeigen lassen. Nach dieser Anzeige befinden sich in der Gemarkung Bonames (0489), Flur 17, beträchtliche Teile der Flurstücke 49/21, 74/21 und 11/2 sowie das gesamte Flurstück 7/2 (vgl. planAS bzw. GrünGürtel-Freizeitkarte Ausschnitt 1 NORD) innerhalb des besonders geschützten Grüngürtels. Diese Flächen liegen aber im Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 813.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 227/10Wurde das Baugebiet Hilgenfeld verkleinert?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1650Wurde das Baugebiet Hilgenfeld verkleinert?Direktanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1293Wurde das Baugebiet Hilgenfeld verkleinert?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats