Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Mangel an Hortplätzen für die Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule zu prüfen und kurzfristige Lösungen zu finden. Dies ist notwendig, um berufstätigen Eltern eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und den sozialen Kontakt der Kinder zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Mangel an Hortplätzen für die Liebfrauenschule aktiv und kurzfristig behoben werden kann. Vor allem wird hier um die besondere Prüfung und Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Schülerinnen und Schüler hat die Liebfrauenschule insgesamt und wie viele Hortplätze stehen zurzeit offiziell im Schulbezirk der Liebfrauenschule zur Verfügung?
- Wie viele bereits eingeschulte Kinder sind derzeit laut Datenbank Kindernet ohne Hort und stehen auf der Warteliste für einen Hortplatz?
- Gibt es derzeit eine Kapazitätsminderung aufgrund Personalmangels? Falls ja, was wird unternommen, um diesen Engpass kurzfristig zu beseitigen?
- Bestehen Einschränkungen aufgrund von Platzmangel in den Einrichtungen? Gibt es die Möglichkeit, bestehende Einrichtungen zu vergrößern?
- Könnte die Stadt Frankfurt (z. B. über städtische Stiftungen oder Immobilienunternehmen wie die ABG) den Kindern der Liebfrauenschule kurzfristig Räumlichkeiten im Schulbezirk zur Verfügung stellen?
Begründung
Trotz des zentralen Betreuungsvermittlungssystems Kindernet gibt es seit Jahren nicht genug Hortplätze für Grundschülerinnen und Grundschüler in Frankfurt. Dies ist vor allem an der Liebfrauenschule ein akutes Problem, da die Klassenzügigkeit mit dem laufenden Schuljahr erhöht wurde. In jeder Klasse der Liebfrauenschule gibt es mittlerweile mehrere Kinder, die auf einen Hortplatz in akzeptabler Entfernung angewiesen sind, jedoch keinen erhalten haben und denen auch keiner in Aussicht gestellt werden kann. Gerade die ersten Klassen haben ab 11:35 Uhr beziehungsweise 12:35 Uhr Schulschluss. Ohne tägliche Betreuung über den Mittag hinaus ist es für berufstätige Eltern unmöglich, Beruf und Familie zu vereinbaren. Oft sind sie gezwungen, private Betreuung zu organisieren beziehungsweise ihre Arbeitszeit drastisch zu reduzieren. Die fehlende Betreuung während insgesamt zwölf Wochen Schulferien verschärft das Problem für berufstätige Eltern noch zusätzlich. Auch fehlt Kindern der soziale Kontakt mit ihren Freundinnen und Freunden außerhalb von Schulzeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2022OFOF 318/1Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der LiebfrauenschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1589Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der LiebfrauenschuleDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2233Mangel an Hortplätzen für Schülerinnen und Schüler der LiebfrauenschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4