Aufarbeitung des Fuß- und Radweges entlang der Rückseite des Hausener Schwimmbades
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Anregung an den Magistrat vom 26.09.2012, OM 1545 entstanden aus Vorlage: OF 200/7 vom 10.09.2012
Betreff: Aufarbeitung des Fuß- und Radweges entlang der Rückseite des Hausener Schwimmbades Der Magistrat wird gebeten, 1. den "grobschottrigen" Fuß- und Radweg von der Hausener Brücke bis zum ehemaligen Anglerheim entlang der Rückseite des Hausener Schwimmbades so aufzuarbeiten, dass er von Fußgängern und Radfahrern gefahrlos genutzt werden kann; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an diesem Wegabschnitt eine Beleuchtung installiert werden kann.
Begründung: Der Belag des oben bezeichneten Weges besteht zurzeit aus grobem Schotter und größeren Steinen. Diese Beschaffenheit stellt sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer eine Gefahr dar, da man leicht wegrutschen oder umknicken kann. Sinnvoll erscheint eine Aufarbeitung, wie sie auf den übrigen Wegen entlang der Nidda oder im Volkspark Niddatal Standard ist. Der genannte Weg ist hoch frequentiert und wird auch in den späten Abendstunden noch viel befahren. Allerdings liegt der beschriebene Abschnitt in völliger Dunkelheit. Es gibt auch keinen nennenswerten Lichteinfall von der höher liegenden Esso-Tankstelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 200/7Aufarbeitung des Fuß-und Radweges entlang der Rückseite des Hausener SchwimmbadesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. September 2012Sie sind hierOMOM 1545Aufarbeitung des Fuß- und Radweges entlang der Rückseite des Hausener SchwimmbadesDirektanregung
- 14. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 45Aufarbeitung des Fuß- und Radweges entlang der Rückseite des Hausener SchwimmbadesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats