Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbinden
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Zusammenfassung
In der Anregung wird vorgeschlagen, das Parken auf den Grünflächen in der Peter-Bied-Straße zu unterbinden, um die Verdichtung des Bodens und die unzulässige Befahrung des Gehweges zu verhindern. Dies soll durch geeignete Maßnahmen wie Beschilderung und Bepflanzung erreicht werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Peter-Bied-Straße (ungerade Hausnummern ab Hausnummer 21 aufwärts) mit geeigneten Maßnahmen wie Beschilderung, evtl. kombiniert mit Pollern bzw. Findlingen zu Beginn des Gehweges das Parken auf den Grünstreifen zwischen den Bäumen und das Befahren des Gehweges zu verhindern. Auch eine Bepflanzung sollte als eine Möglichkeit in Betracht gezogen werden.
Begründung
Besonders an Werktagen werden die Grünflächen zwischen den Bäumen in der Peter-Bied-Straße als Parkplatz missbraucht, was zur Verdichtung des Bodens und einer nicht zulässigen Befahrung des Gehweges führt (siehe Foto).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2021OFOF 57/6Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 152Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbindenDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1564Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats