Aufstockung der Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Grundschule Kalbach zum Schuljahr 2017/2018
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 153/12 vom 21.04.2017
Betreff: Aufstockung der Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Grundschule Kalbach zum Schuljahr 2017/2018 Der Magistrat wird gebeten, dem Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder der Grundschule Kalbach durch Aufstockung der Betreuungsplätze in der ESB abzuhelfen.
Begründung: Der Zuzug junger Familien in den vergangenen Jahren sowie die temporäre Ansiedlung von Geflüchteten auf dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach haben den Bedarf an Betreuungsplätzen für Schulkinder der Grundschule Kalbach erheblich gesteigert. Im Schuljahr 2017/2018 kommt es erstmalig zu der Situation, dass bis zu 20 Erstklässler (Stand Ende Februar 2017) unversorgt sind. Dies kann auch nicht durch das Ganztagsprofil 1 aufgefangen werden. Eine mindestens temporäre Aufstockung der ESB-Plätze ist daher wünschenswert und dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2017Sie sind hierOMOM 1456Aufstockung der Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Grundschule Kalbach zum Schuljahr 2017/2018Direktanregung
- 21. April 2017OFOF 153/12Aufstockung der Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung der Grundschule Kalbach zum Schuljahr 2017/2018Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1617Aufstockung der Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Grundschule Kalbach zu Schuljahr 2017/2018Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.