Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden der S-Bahn-Neubaustrecke
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Fotovoltaikmodule an den Lärmschutzwänden der S-Bahn-Neubaustrecke zu installieren. Dies soll zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen und ist bereits in anderen Regionen, wie der Schweiz, gängige Praxis.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Mainova AG und der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob die Lärmschutzwände an der S-Bahn-Neubaustrecke am Frankfurter Berg und in Berkersheim künftig mit blendfreien Fotovoltaikmodulen ausgestattet werden können.
Begründung
An Rand der S-Bahnstrecken im Rhein-Main-Gebiet sind solche Anlagen bereits installiert, und in der Schweiz sind Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden eher die Regel. Die neue Technik erlaubt es auch, dass Module senkrecht, mit einem Neigungswinkel von 90 Grad, aufgehängt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2021OFOF 183/10Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden der S-Bahn-NeubaustreckeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1439Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden der S-Bahn-NeubaustreckeDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1187Fotovoltaikmodule an Lärmschutzwänden der S-Bahn-NeubaustreckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats