Jugendtreff/Jugendcafé für das Mertonviertel
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1438 entstanden aus Vorlage: OF 211/8 vom 07.08.2012
Betreff: Jugendtreff/Jugendcafé für das Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Möglichkeiten bestehen, im Mertonviertel, möglichst im Bereich Neumühlenweg/Emil-von-Behring-/Louis-Pasteur- und Sebastian-Kneipp-Straße, einen Jugendtreff bzw. ein Jugendcafé einzurichten. Als Standort könnte zum Beispiel ein seit Längerem leer stehendes Ladenlokal in der Mertonpassage inf rage kommen. Das Center-Management und die Standortinitiative Mertonviertel sollten in einen Entscheidungsprozess eingebunden werden.
Begründung: Bei der Entwicklung und Bebauung des Wohngebiets Mertonviertel wurde infrastrukturell in keiner Weise der steigenden Anzahl der Jugendlichen Rechnung getragen. Dazu kommt, dass es in diesem Bereich keine Vereinsaktivitäten und kirchliche Angebote gibt. Dazu müssten die Jugendlichen immer in umliegende Stadtteile ausweichen. Dies hat zur Folge, dass seit Jahren in den Sommermonaten die Grünanlagen als Treffpunkt genutzt werden. Zum Teil wird bis spät nachts gefeiert. Der Bereich zwischen der Brücke am Hundertwasser-Kindergarten und den Neubauten am Hildegard-von-Bingen-Weg ist besonders betroffen. Zur Verbesserung der Infrastruktur und der Lage der Jugendlichen sollte unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2012OFOF 211/8Jugendtreff/Jugendcafé für das MertonviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. August 2012Sie sind hierOMOM 1438Jugendtreff/Jugendcafé für das MertonviertelDirektanregung
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1816Jugendtreff/Jugendcafé für das MertonviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats