Fahrgastzählung im 65er Bus
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1432 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 07.08.2012
Betreff: Fahrgastzählung im 65er Bus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Fahrgastauslastung der Busse der Linie 65 aus Richtung Petterweil beziehungsweise Bad Vilbel ist. Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, den Ort Nieder-Erlenbach an das umliegende Verkehrsnetz des ÖPNV besser anzuschließen.
Begründung: Die Busse der Linie 65 verkehren zwischen Petterweil und Bad Vilbel und fahren dabei durch Nieder-Erlenbach. Auffallend ist jedoch, dass die großen Busse oft nicht voll besetzt sind und ohnehin nur sehr niedrig frequentiert fahren. Eine Anbindung gerade an Bad Vilbel zur S-Bahn oder den Regionalbahnen ist jedoch für die Nieder-Erlenbacherinnen und Nieder-Erlenbacher sehr wichtig. Eine bessere Verbindung mit kleineren Bussen, die den engen Ortskern weniger belasten, aber gerade die Strecke nach Bad Vilbel bedienen, könnte eine Verbesserung darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2012OFOF 83/13Fahrgastzählung im 65er BusOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. August 2012Sie sind hierOMOM 1432Fahrgastzählung im 65er BusDirektanregung
- 22. Oktober 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1655Fahrgastzählung im 65er BusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats