Querungshilfe für die Homburger Landstraße an der Einmündung der Kreuzstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 138 entstanden aus Vorlage: OF 25/10 vom 23.05.2011
Betreff: Querungshilfe für die Homburger Landstraße an der Einmündung der Kreuzstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, stadtauswärts hinter der Einmündung der Kreuzstraße in die Homburger Landstraße, zwischen den Bushaltestellen "Kreuzstraße" der Buslinie 39, eine Querungshilfe einzurichten.
Begründung: Durch die Bushaltestelle Kreuzstraße besteht an dieser Stelle, an der auch der Konrad-Hoenen-Weg einmündet, für die Homburger Landstraße ein erheblicher Querungsbedarf. Deshalb wäre es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, die das Überqueren der Homburger Landstraße erleichtern würde. Außerdem würde dies zur Verkehrsberuhigung dienen und so dazu beitragen, dass in diesem Bereich Tempo 30 km/h eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2011OFOF 25/10Querungshilfe für die Homburger Landstraße an der Einmündung der KreuzstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2011Sie sind hierOMOM 138Querungshilfe für die Homburger Landstraße an der Einmündung der KreuzstraßeDirektanregung
- 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1112Querungshilfe für die Homburger Landstraße an der Einmündung der KreuzstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.