Im Rahmen der Sanierung der Stadtteilbibliothek Schwanheim die nötigen Verbesserungen vornehmen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1377 entstanden aus Vorlage: OF 342/6 vom 24.02.2017
Betreff: Im Rahmen der Sanierung der Stadtteilbibliothek Schwanheim die nötigen Verbesserungen vornehmen Im Rahmen der Sanierung der Stadtteilbibliothek Schwanheim sollten auch zwei dringend benötigte Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte Besucher geschaffen werden. Der Magistrat wird daher gebeten, im Zuge der Sanierung der Stadtteilbibliothek in Schwanheim dafür Sorge zu tragen, dass ein Handlauf an der Eingangstreppe zum Haupteingang in der Straße Alt-Schwanhei m angebracht wird. Um einen barrierefreien Zugang zu den öffentlichen Räumen im ersten Stock zu ermöglichen, in denen sich Kinderbücher und Nachschlagewerke befinden und ebenfalls auch Lesungen und Kurse der Volkshochschule stattfinden, wird der Magistrat weiterhin gebeten, durch einen Treppenlift an der großen Treppe inmitten der Bücherei den Zugang von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen zukünftig beschwerdefrei zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1314 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 41 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2017OFOF 342/6Im Rahmen der Sanierung der Stadtteilbibliothek Schwanheim die nötigen Verbesserungen vornehmenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. März 2017Sie sind hierOMOM 1377Im Rahmen der Sanierung der Stadtteilbibliothek Schwanheim die nötigen Verbesserungen vornehmenDirektanregung
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1314Im Rahmen der Sanierung der Stadtteilbibliothek Schwanheim die nötigen Verbesserungen vornehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats