Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1361 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 19.02.2017
Betreff: Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-Straße Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie auf der Gustav-Behringer-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h eingeführt werden kann.
Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße wird im Berufsverkehr zunehmend als Schleichweg benutzt, um den Staus auf den Hauptverkehrsstraßen zu entgehen. Da die Gustav-Behringer-Straße breit ist, wird hier deutlich schneller als die zulässigen 30 km/h gefahren. Autofahrerinnen und Autofahrer, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger benutzen die Straße gemeinsam. Einen Fußgängerweg gibt es nicht. Insbesondere in den Nachmittagsstunden, während des Berufsverkehrs, sind viele Kinder und Jugendliche zum Training auf das dort ansässige Gelände des Eintracht Frankfurt e. V. unterwegs. Zur Sicherheit und gegenseitigen Rücksichtnahme ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2017OFOF 132/11Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2017Sie sind hierOMOM 1361Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-StraßeDirektanregung
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1303Schrittgeschwindigkeit auf der Gustav-Behringer-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats