Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?
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Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1352 entstanden aus Vorlage: OF 213/3 vom 07.06.2012
Betreff: Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Aufstellung über die Anwendung der Vorgartensatzung in den letzten 15 Jahren im Nordend vorzulegen. Dabei geht es insbesondere um die folgenden Fragen: - Wie viele der vom Ortsbeirat in Anträgen beanstandeten Versiegelungen bzw. Umwidmungen von Vorgärten sind verhindert bzw. zurückgebaut worden? - Wie viele und welche befinden sich im Verwaltungsverfahren?
Begründung: Der Ortsbeirat hat sich von Beginn an im Nordend sehr um die Einhaltung der Vorgartensatzung bemüht und dies in vielen Anträgen zum Ausdruck gebracht. Vorgärten sind nicht nur charakteristisch für den Stadtteil, sondern dienen als kleine Grünanlagen auch gerade im so dicht besiedelten Nordend der Verbesserung des Klimas. Gerade ist an der Ecke Gaußstraße/Merianstraße ein Vorgartenplatz, der dort schon sehr lange als Parkplatz genutzt wurde, in einen Vorgarten zurückverwandelt worden. Dies scheint aber die ausgesprochene Ausnahme zu sein, in der Regel beobachtet man, wie immer wieder Flächen versiegelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2012OFOF 213/3Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1352Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?Direktanregung
- 28. September 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1590Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats